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Paillard

Anhänger ziehen und dabei legal bleiben

Einen Anhänger zu ziehen ist keine Sache, die man einfach so macht. Zwischen dem richtigen Führerschein, dem zulässigen Gesamtgewicht, der Bremspflicht nach Fahrzeuggewicht und den mitzuführenden Dokumenten gibt es viele Regeln und häufige Fehler. Dieser Ratgeber fasst alles zusammen, was die StVZO und die Straßenverkehrsordnung vorschreiben, um einen Anhänger legal und sicher zu ziehen.

zGzG, zGG und StVZO: die Kennzahlen vor der Abfahrt

Beim Thema Anhänger ziehen tauchen regelmäßig zwei Begriffe auf: zGG und zGzG.

Das zGG (zulässiges Gesamtgewicht) betrifft den Anhänger allein. Es ist die maximale Masse, die der Anhänger beladen erreichen darf, und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Das zGzG (zulässiges Gesamtgewicht des Zuges) betrifft das gesamte Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger. Dieser Wert bestimmt die erforderliche Führerscheinklasse und darf unter keinen Umständen überschritten werden, da sonst Bußgelder und die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Das zGzG ist in der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs eingetragen. Fehlt der Wert, ergibt er sich aus der Summe der zGG von Fahrzeug und Anhänger. Das ist die Kennzahl, die vor jeder Fahrt und vor jedem Beladen geprüft werden muss. Alles, was die spezifischen Vorschriften für Anhänger bis 750 kg betrifft, erklärt der Artikel über das zulässige Gesamtgewicht 750 kg im Detail.

Führerschein B, B96 oder BE: welcher zum Anhängerziehen?

Die erforderliche Führerscheinklasse zum Ziehen eines Anhängers richtet sich direkt nach dem zGzG des Gespanns.

zGzG des Gespanns Erforderliche Klasse Zusatzbedingung
≤ 3.500 kg Klasse B zGG Anhänger ≤ 750 kg
3.500 bis 4.250 kg B96 zGG Anhänger ≤ Leergewicht Zugfahrzeug
4.250 bis 7.000 kg BE Vollständige Ausbildung + Prüfung

Klasse B deckt die große Mehrheit der alltäglichen Anwendungen ab. Sobald das zGzG 3.500 kg übersteigt, ist B96 erforderlich, das nach einer mindestens 7-stündigen Praxisschulung ohne Prüfung erworben wird. Über 4.250 kg zGzG ist Führerschein BE Pflicht, mit vollständiger Ausbildung und praktischer Prüfung. Alle Details zu beiden Erweiterungen finden sich im Artikel über den Unterschied zwischen Führerschein BE und B96.

Anhängerbremse: wann ist sie nach StVZO Pflicht?

Die Bremspflicht ist einer der am häufigsten missverstandenen Punkte beim Anhängerziehen. Eine eigene Bremsanlage ist nicht immer Pflicht, aber die Ausnahmen sind genau definiert.

Ein Anhänger darf ohne eigene Bremsanlage fahren, wenn sein zGG 750 kg nicht übersteigt und seine tatsächliche Gesamtmasse im beladenen Zustand nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt. Sobald eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, wird eine Bremsanlage am Anhänger Pflicht. Über 750 kg zGG ist eine Bremsanlage in jedem Fall erforderlich, unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs.

Bei leichten Anhängern ist die Auflaufbremse die Standardlösung: Sie betätigt die Anhängerbremsen automatisch, wenn das Zugfahrzeug verzögert. Eine Feststellbremse ist ebenfalls bei jedem gebremsten Anhänger Pflicht. Der Artikel über gebremste vs. ungebremste Anhänger behandelt diese Vorschriften ausführlich.

zGzG, Lastverteilung und Fahrstabilität des Gespanns

Das zGzG einzuhalten reicht allein nicht aus. Wie die Last auf dem Anhänger verteilt ist, wirkt sich direkt auf die Stabilität des Gespanns, das Bremsverhalten und die Fahreigenschaften aus.

Eine Last, die zu weit hinter der Achse konzentriert ist, erzeugt einen Hebeleffekt, der die Vorderachse des Gespanns entlastet und bei höheren Geschwindigkeiten ein gefährliches Schlingern auslösen kann. Umgekehrt überlastet zu viel Gewicht an der Anhängerkupplung das Getriebe und die Hinterachse des Zugfahrzeugs. Die Faustregel: Der Schwerpunkt der Ladung sollte knapp vor der Achse liegen, mit einer Stützlast von mindestens 25 bis 50 kg auf dem Kupplungskopf.

Auch die seitliche Gewichtsverteilung verdient Beachtung. Eine ungleichmäßige Beladung erzeugt eine Schieflage, die sich beim Bremsen und in Kurven bemerkbar macht.

Sichtbarkeit, Beleuchtung und Pflichtdokumente

Das Ziehen eines Anhängers bringt auch Pflichten in Bezug auf Sichtbarkeit und Dokumentation mit sich.

In puncto Beleuchtung muss der Anhänger mit Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinkern und zugelassenen Rückstrahlern ausgestattet sein. Eine Nebelschlussleuchte ist ab einem bestimmten zGG Pflicht. Ist der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug, ist ein zusätzlicher Außenspiegel auf der rechten Seite vorgeschrieben, um die seitliche Sicht zu gewährleisten.

Was die Dokumente betrifft, schreibt die StVZO folgendes vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I für jeden Anhänger mit einem zGG über 750 kg
  • Kennzeichen identisch mit dem Zugfahrzeug für Anhänger unter 750 kg zGG, eigenes Kennzeichen darüber
  • Leergewichtschild mit zGG und Achslast
  • Herstellerschild mit dem Namen des Anhängerherstellers
  • Warndreieck an Bord für den Pannenfall

Zusammenfassung

Einen Anhänger legal zu ziehen bedeutet vor allem, drei Kennzahlen zu kennen: das zGG des Anhängers, das zGzG des Gespanns und das Leergewicht des Zugfahrzeugs. Diese drei Werte bestimmen die erforderliche Führerscheinklasse, die Bremspflicht und die einzuhaltenden Grenzen. Alles andere, Beleuchtung, Dokumente, Lastverteilung, ergibt sich daraus.